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BVerwG, 06.09.1999 - 8 B 165.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Isolierte Abtretungsfähigkeit der Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche neben dem vermögensrechtlichen Anspruch des Unternehmensträgers im Sinne des Vermögensgesetzes - Inzidente Übertragung der ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 23.03.1999 - A 9 K 112/98
- BVerwG, 06.09.1999 - 8 B 165.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 8 B 165.99
In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.